Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbands-Musikschule Langenau ist bemüht seinen Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt musikschule-vvl.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Zu geringe Kontraste: Der aktuell in Fläche und Textfarbe eingesetzte Rotton besitzt zu wenig Kontrast mit dem im Verbindung eingesetzten Weißton. Dadurch sind Texte schwer lesbar. Text auf einem Hintergrundbild (Startseite) ist aufgrund der wechselnden Kontrastverhältnisse schwer lesbar. (EN 301 549 9.1.4.3, 9.1.4.11)
  • Fehlende Informationen in Deutscher Gebärdensprache (§ 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0)
  • Fehlende Informationen in Leichter Sprache (§ 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0)
  • Fehlende Barrierefreiheit in Dokumenten (§ 2 Satz 2 L-BGG-DVO)

Unverhältnismäßige Belastung:

  • Videos ohne Audiodeskription / Volltextalternative: Einige bereits veröffentlichte Videos enthalten keine Untertitel, Audiodeskriptionen oder textbasierte Alternativen. Diese Videos vermitteln keine exklusiven Informationen, die nicht anderweitig zugänglich sind. Daher wird auf eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung verzichtet. Künftig wird bei neu produzierten Videos der Verbands-Musikschule Langenau sichergestellt, dass Untertitel sowie eine textbasierte Alternative bereitgestellt werden.
  • Veralte Dokumente: PDF-Dokumente, die vor dem Jahr 2018 veröffentlicht wurden, entsprechen nicht durchgängig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumente würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 10 Absatz 2 BITV darstellen. Dokumente, die für laufende Verfahren erforderlich sind, werden bei Bedarf geprüft und sukzessive in barrierefreier Form bereitgestellt. Neue PDF-Dateien werden grundsätzlich barrierefrei veröffentlicht oder zeitnah durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung der Internetseite muss die barrierefreie Anpassung im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. August 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung (bitvtest.de) erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an.

Telefon: 07345 9640-661 oder
E-Mail: info@musikschule-vvl.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.